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Stadt Magdeburg verletzt Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Vergabe von Trainingszeiten für Kinder und Jugendliche in Schwimmhallen
(erstellt am 14/07/24)

Gebuehren

Am Montag, den 1.7.2024, hat unseren Verein eine Nachricht der Stadtverwaltung, Fachbereich Schule und Sport, erreicht, in der auf eine zukünftige Kostenpflicht für die Nutzung von Trainingszeiten in den Magdeburger Schwimmhallen für unseren Verein im Bereich Rettungsschwimmen hingewiesen wird.

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Bezugnehmend auf die Sportförderrichtlinie Punkt 1.2.1. sei die Nutzung der Schwimmhallen für Kinder und Jugendliche im Bereich Rettungsschwimmen, Schwimmen und Wasserball, die keinem Landesverband angehören, aufgrund der fehlenden Verbandszugehörigkeit kostenpflichtig und die Vergabe von Nutzungszeiten zudem nachrangig vor anderen Antragstellern mit Zugehörigkeit zu einem Landesverband im Wassersport.

Die Fachbereichsleiterin Kerstin Richter verweist schriftlich darauf,

„Gemäß der vom Stadtrat beschlossenen Sportförderungsrichtlinien sind Schwimmhallenzeiten für Vereine nur kostenfrei für in spezifischen Wassersportverbänden organisierte Mitglieder (Punkt 1.2.1). Das macht auch absolut Sinn, weil sonst über 40.000 im Stadtsportbund organisierte Mitglieder aller Sportarten kostenfrei die Magdeburger Schwimmhallen nutzen könnten.“

Insofern sind die Mitglieder des Stadtsportbund, und somit auch alle dort gemeldeten Kinder, Jugendlichen, auch solche mit Migrations- und Fluchthintergrund, nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht gleichberechtigt, was die kostenlose Nutzung der Schwimmhallen für die Sportausübung angeht. Stattdessen, und im Gegensatz zur Regelung für Sporthallen und Sportplätze, werden hier spezifische Nutzergruppen bevorzugt behandelt, die für diese Bevorzugung lediglich eine Zugehörigkeit zu einem Landesverband nachweisen müssen. Wir sind der Auffassung, dies verletzt die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der BRD (AGG) gemäß §1, §2 Pkt. 8 sowie §3 Pkt. 1 & 2. Insofern die Nachteile bei fehlender Zugehörigkeit zu Wassersportverbänden und die damit verbundenen Einschränkungen für Kinder und Jugendliche unserer Ansicht nach nicht im Einklang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz stehen, kann die Verfahrensweise der Stadtverwaltung entgegen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht weiter hingenommen werden.

Wir suchen nun, im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im Interesse aller sporttreibenden Kinder und Jugendlichen der Stadt Magdeburg, die Unterstützung der Öffentlichkeit zur Änderung der Sportförderrichtlinie hinsichtlich der gleichberechtigten, kostenlosen Nutzung der Schwimmhallen für alle Kinder und Jugendlichen im Vereinssport, ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu einem Wassersportverband.

Um unsere Angebote für Kinder und Jugendliche bis zur Änderung der Sportförderrichtlinie auch während der aktuellen Gebührenforderung der Stadt Magdeburg aufrecht erhalten zu können, bitten wir um Spenden, bei denen jeder noch so kleine Betrag zählt, und die Angebote für Kinder und Jugendliche unterstützt. Das Spendenkonto unseres Vereins lautet:


SKV MeriDian e.V.
Volksbank Magdeburg
IBAN: DE46 8109 3274 0101309960
BIC: GEN0DEF1MD1
Verwendungszweck: Spende
 

Und schließlich - einerseits öffentlich und pressewirksam Jammern, dass Kinder und Jugendliche nicht wassersicher schwimmen und häufiger ertrinken, aber andererseits die gemeinnützigen Angebote von Vereinen für die Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen nachrangig behandeln und Gebühren erheben, steht in einem klaren Widerspruch zueinander!

Für Rückfragen erreicht ihr uns per eMail.



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Sommerferien 2024
(erstellt am 19/06/24)

schwimmhalle
In den Sommerferien vom 24.6. bis 3.8.2024 pausieren unsere Angebote. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen
am 5.8.2024 und wünschen eine schöne Ferienzeit!

 Bitte beachtet, dass die Schwimmhalle Diesdorf
bereits am 22.6.24 geschlossen bleibt.

Für Rückfragen erreicht ihr uns per eMail.


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Schwimmhalle Diesdorf am 8.6.2024 geschlossen
(erstellt am 05/06/24)

schwimmhalle
Aufgrund eines Wettkampf in der
Elbeschwimmhalle hat die Stadtverwaltung entschieden, die Schwimmhalle Diesdorf
am 8.6.2024 ersatzweise für das öffentliche
Baden zu öffnen.

Wie uns heute mitgeteilt wurde, können die Vereine
am 8.6.2024 die Schwimmhalle Diesdorf nicht nutzen.
Somit fällt das Training an diesem Samstag aus und
findet letztmalig am 15.6.24 statt.


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Training in den Pfingstferien 2024
(erstellt am 13/05/24)

schwimmhalle
In den Pfingstferien findet in der Zeit vom
18.5. - 26.5.2024 kein Training für Kinder und Jugendliche in der Diesdorfer Schwimmhalle statt.

Dies gilt jedoch nicht für Trainingsgruppen,
die für die Ferienzeit aufgrund ausreichender
Teilnehmerzahl mit der/dem Übungsleiter*in
vereinbart haben, dass ein Training stattfindet.

Wir wünschen allen eine erholsame Ferienwoche!


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Videorückblick Weihnachtsspringen
(erstellt am 19/4/18)




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