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Aktuelles aus allen Sportbereichen

Beschluss des Landessportbund verärgert Vereine
(erstellt am 11/12/24)

LSB 2024

Mit dem Beschluss des Landessportbundes S.-A. vom 30.11.2024 soll ab 1.1.2025 eine Zwangszuweisung von Mitgliedern der im LSB organisierten Vereine zu den Landesfachverbänden erfolgen.

Aus unterschiedlichen Gründen sind Sportvereine landesweit mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und wehren sich.

Vielfach bringt den betroffenen Vereinen die Mitgliedschaft in den Landesverbänden keinen Nutzen und verursacht stattdessen nur zusätzliche Kosten.

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Die finanzielle Lage der Vereine ist schließlich noch weniger rosig, als die Lage der Landesfachverbände, die sich mit dieser Maßnahme vermutlich auch einen "zwangsweisen" Zulauf an Mitgliedern und somit finanziellen Mitteln erhoffen. Denn nicht nur die Mitgliedsbeiträge dieser neuen Mitglieder sorgen für zusätzliche Einnahmen. Auch die Sportförderung dieser Verbände orientiert sich an deren Mitgliederzahlen und wird dementsprechend ausgereicht.

Bereits einige Vereine in Sachsen - Anhalt haben erkannt, dass, abgesehen von den zusätzlichen Kosten, die Mitgliedschaft in den Landesfachverbänden keinen spürbaren Mehrwert erbringt. Im Extremfall entstehen weitere Verpflichtungen und Regulationen für die Vereine, die mitunter deren Tätigkeit erschweren.

In Stendal hat nun der "1. Jiu-Jitsu-Vereins Sachsen-Anhalt Stendal 1993" aus gutem Grund zum Widerspruch gegen diese aktuelle Entscheidung aufgerufen. Wir unterstützen dieses Vorhaben und haben der Entscheidung ebenfalls schriftlich widersprochen.

Zudem halten wir die Erhebung des Solidarbeitrags, also des zusätzlichen Beitrags für Vereine die keinem weiteren Landesverband angehören, für ungerecht. Dieser Solidarbeitrag soll nun gestaffelt erhoben werden. Mitglieder in den betroffenen Vereinen, die einem Landesverband zugeordnet werden können, diese Zuordnung jedoch verweigern zahlen einen um das 5 - 6fache erhöhten, zusätzlichen Solidarbeitrag, der mit 2,50 EUR pro Kind und 5,00 EUR pro Erwachsener ohnehin schon großzügig angesetzt ist. Ohne "Zwangszuordnung" zu einem Landesfachverband werden dann 15,00 EUR pro Kind und 25,00 EUR pro Erwachsener fällig. Und auch das bloße Fehlen eines Landesverbandes in einer Sportart schützt nicht vor Solidarbeiträgen. Diese sind dann selbstverständlich auch fällig, die bloße Nicht-Existenz eines Landeverbandes schließt diese Zahlungen natürlich nicht aus.

Allerdings sind diese Regelungen z.B. im Hinblick auf die Gebührenerhebung in den Schwimmhallen in Magdeburg, für Vereine die nicht in Landesverbänden organisiert sind, zumindest seitens der Verantwortlichen logisch konsequent. Hier zeichnet sich schließlich durch alle Institutionen ein Muster ab, dass mitunter schwer mit der persönlichen Auffassung von Gerechtigkeit und der Wahlfreiheit in einer Demokratie in Einklang zu bringen ist.

Nichtsdestotrotz ist ein Widerspruch zur Entscheidung des LSB, Vereine zwangsweise den Landesfachverbänden zuzuweisen, sinnvoll und wir rufen ebenfalls dazu auf, noch rechtzeitig einen schriftlichen Widerspruch an den LSB Sachen-Anhalt zu senden, um zumindest ggf. in der Zukunft weitere rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung unternehmen zu können.



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Schreiben des Landesverbandes Schwimmen (LSVSA e.V.)
(erstellt am 15/09/24)

No Swimming

Im Zusammenhang mit unserem Beitrag vom 31.07.2024 hat uns ein Schreiben des Landesverbandes Schwimmen (LSVSA e.V.) erreicht, in dem der Präsident des Landesverbandes, Sven Pringal, auf unseren Beitrag Bezug nimmt.

Weniger die Ungleichbehandlung unserer Mitglieder und der Wegfall der Angebote für Kinder und Jugendliche infolge der Gebührenerhebung sind dabei von Interesse.

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Vielmehr ist unsere Feststellung, dass wir im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal um den Wasserspringer Jan Hempel dem Deutschen Schwimmverband und auch dem Landesverband Schwimmen den Rücken gekehrt haben, das Thema.

Der Missbrauchsskandal um den Wasserspringer wurde schließlich in den Medien öffentlich, als der Sportler und Olympiasieger in einer ARD - Dokumentation mit dem Titel "Missbraucht" schwere Vorwürfe gegen den Deutschen Schwimmverband erhob. Seinerzeit titelte die Zeitung "Welt" die Vorgänge "als krassesten Missbrauchsfall, den der deutsche Sport je erlebt hat" (Artikel vom 19.3.2023).

Unsere Entscheidung, dem Deutschen Schwimmverband und seinen Verbandsgliederungen auf Landesebene aufgrund dieser Vorfälle den Rücken zu kehren, die wir im Beitrag vom 31.7.2024 kurz begründet haben, ist für den Präsidenten des Landesverbandes Schwimmen (LSVSA e.V.) schließlich Anlaß für ein Anschreiben, gespickt mit Vorwürfen und Forderungen.

So schreibt Sven Pringal, Zitat:

"Ein Blick auf Ihre Homepage und die von Ihnen dort veröffentlichten Beiträge mit Bezug auf die Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit Jan Hempel beim Deutschen Schwimm-Verband (DSV) wirken allerdings befremdlich, denn sie stellen die Mitglieder unseres Landesschwimmverbandes öffentlich unter den Generalverdacht, an den Missbrauchsfällen beteiligt gewesen zu sein bzw. diese zu tolerieren."

Im Weiteren wirft Herr Pringal, als Schlussfolgerung seiner persönlichen Interpretation unseres Beitrags, eine Verungflimpfung des Landesverbandes Schwimmen (LSVSA) vor, verbunden mit der Forderung einer Zensur und Gegendarstellung, Zitat:

"Ich fordere Sie hiermit auf, die Passagen auf Ihrer Homepage, die den LSVSA verunglimpfen, bis zum 16.09.2024 zu löschen und am selben Ort eine Gegendarstellung für wenigstens zwei Monate zu platzieren."

Selbstverständlich stellen wir niemanden unter Generalverdacht oder verunglimpfen. Bei dem Missbrauchsfall von Jan Hempel handelt es sich schließlich um eine medienbekannte Tatsache, die unserer Ansicht nach eine Abkehr von den Verbandsstrukturen des Deutschen Schwimmverbandes begründet, denen auch der Landesverband Schwimmen (LSVSA e.V.) angehört. Dies haben wir in unserem Beitrag lediglich festgestellt und mitgeteilt.

Wir sehen nun vielmehr in dem Vorwurf von Herrn Pringal, der aus unserer Begründung der Abkehr vom Deutschen Schwimmverband und dessen Verbandsstrukturen eine Verunglimpfung seines Verbandes interpretiert, eine falsche Tatsachenbehauptung und behalten uns weitere rechtliche Schritte vor.



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Gebührenforderung der Stadt Magdeburg - Aus für Vielzahl von Angeboten
(erstellt am 31/07/24)

Gebuehren

Wie wir bereits am 14.7.2024 berichtet hatten, fordert die Stadtverwaltung der Stadt Magdeburg unserer Auffassung nach rechtswidrige und zugleich unverhältnismäßige Gebühren für die Nutzung der Schwimmhallen mit Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen, die keinem Landesverband angehören.

Unser Verein hatte dem Landesverband Schwimmen nach Bekanntwerden des jahrzehntelangen, sexuellen Mißbrauch des Wasserspringers Hempel durch Bundestrainer und in Kenntnis des DSV endgültig den Rücken gekehrt.

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Aufgrund dieser fehlenden Zugehörigkeit zu einem Landesverband fordert die Stadtverwaltung nun stellvertretend durch Fachbereichsleiterin Kerstin Richter im neuen Trainingsjahr unverhältnismäßig hohe und nach Grundgesetz Art. 3 und Gleichstellungsgesetz (AGG) unserer Auffassung nach rechtswidrige Gebühren für die Nutzung der Schwimmhallen. Sportvereine die dem Landesverband angehören, zahlen für die gleichen Angebote übrigens überhaupt keine Gebühren.

In einer schon schwierigen, finanziellen Situation durch steigende Kosten und Verbandsbeiträge des LSB, sind wir nicht in der Lage zusätzliche Gebühren in irgendeiner Form für die Nutzung der Schwimmhallen zu zahlen. Dies haben wir mehrfach schriftlich dargelegt und darüber hinaus auch den Stadtrat einbezogen. Jedoch bis heute ohne Erfolg.

Fachbereichsleiterin Richter beteuert zwar in ihren eMails, dass die Gebührenerhebung kein Grund zur Einstellung von Angeboten sein soll, hält jedoch weiter unvermindert an der Gebührenerhebung fest, die zwangsläufig zur Einstellung der Angebote führt. Ihre ständige Aufforderung einem persönlichen Termin nachzukommen, um die Gebühren "auszuhandeln", gleicht einem türkischen Basar. Vor Ort möchte Sie uns dann nochmals erklären, warum und in welchem Umfang wir mittels der Gebühren für den Kinder und Jugendsport in den Schwimmhallen über den Tisch gezogen werden, und das nur aufgrund einer Formalität - der fehlenden Zugehörigkeit zu einem Landesverband. Das Angebot für Kinder und Jugendliche ist exakt dasselbe, nur mit Zugehörigkeit zum Landesverband ist die Nutzung der Halle kostenlos, ohne soll es Gebühren nach Ermessen von Fachbereichsleiterin Richter kosten, die im Übrigen nirgends transparent sind und deren Berechnung Frau Richter selbst, ohne weitere Aufschlüsselung und für jeden betroffenen Verein anders erstellt. Das wir diese sinnlosen Termine ablehnen, die in unserer Freizeit neben Beruf und Familie stattfinden sollen, müsste auch jedem anderen Berufstätigen einleuchten, denn selbst bei Teilnahme an diesen Terminen wird die strittige Gebührenforderung weiterhin aufrecht erhalten.

Vor dem Hintergrund des ständigen Gejammers über die mangelnde Wassersicherheit von Kindern und Jugendlichen, und die zunehmende Zahl von Ertrinkungstoten, ist dieses gesamte Vergabeverfahren wohl eine besonders wirksame Massnahme der "Sportförderung" und des "Sportmanagements" seitens der Stadtverwaltung.

Wir haben deutlich und mehrfach dieser Gebührenerhebung widersprochen und erhalten wohl deshalb auch keine Nutzungsverträge für die beantragten Trainingszeiten. Aus diesem Grund sind wir nun gezwungen, die folgenden Angebote aufzugeben:

Dienstag, 16 - 17 Uhr, Schwimmhalle Diesdorf
Dienstag, 18 - 19 Uhr, Elbeschwimmhalle
Freitag, 15 - 16 Uhr, Schwimmhalle Diesdorf
Samstag, 9 - 10 Uhr, Schwimmhalle Diesdorf
Samstag, 10 - 11 Uhr, Schwimmhalle Diesdorf

Die betroffenen Mitglieder erhalten per eMail und SMS eine Nachricht, die Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum August bis Dezember 2024 werden selbstverständlich zurücküberwiesen. Die Mitgliedschaften kündigen wir aus o.g. Gründen zum 31.7.2024.

Für Rückfragen erreicht ihr uns per eMail. Beschwerden richtet ihr bitte an die Verantwortlichen in der Stadverwaltung, Fachbereich Schule und Sport, Fachbereichsleiterin Kerstin Richter.



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Sommerferien 2024
(erstellt am 19/06/24)

schwimmhalle
In den Sommerferien vom 24.6. bis 3.8.2024 pausieren unsere Angebote. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen
am 5.8.2024 und wünschen eine schöne Ferienzeit!

 Bitte beachtet, dass die Schwimmhalle Diesdorf
bereits am 22.6.24 geschlossen bleibt.

Für Rückfragen erreicht ihr uns per eMail.


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Schwimmhalle Diesdorf am 8.6.2024 geschlossen
(erstellt am 05/06/24)

schwimmhalle
Aufgrund eines Wettkampf in der
Elbeschwimmhalle hat die Stadtverwaltung entschieden, die Schwimmhalle Diesdorf
am 8.6.2024 ersatzweise für das öffentliche
Baden zu öffnen.

Wie uns heute mitgeteilt wurde, können die Vereine
am 8.6.2024 die Schwimmhalle Diesdorf nicht nutzen.
Somit fällt das Training an diesem Samstag aus und
findet letztmalig am 15.6.24 statt.


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Training in den Pfingstferien 2024
(erstellt am 13/05/24)

schwimmhalle
In den Pfingstferien findet in der Zeit vom
18.5. - 26.5.2024 kein Training für Kinder und Jugendliche in der Diesdorfer Schwimmhalle statt.

Dies gilt jedoch nicht für Trainingsgruppen,
die für die Ferienzeit aufgrund ausreichender
Teilnehmerzahl mit der/dem Übungsleiter*in
vereinbart haben, dass ein Training stattfindet.

Wir wünschen allen eine erholsame Ferienwoche!


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Videorückblick Weihnachtsspringen
(erstellt am 19/4/18)




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AKTUELLES
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