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Jahreshauptversammlung 2024 (erstellt am 13/05/24) |
Herzliche
Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen
Mitgliederversammlung in 2024: Termin: 14.06.2024 Beginn: 18.00 Uhr Ort: Wandelgang der Elbeschwimmhalle, Virchowstraße 9, 39104 Magdeburg Tagesordnung - Begrüßung der Anwesenden - Bekanntgabe der Tagesordnung - Wahl des Versammlungsleiter - Wahl des Protokollführer - Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2023 - Finanzbericht, Geschäftsjahr 2023 - Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung - Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen 2025 Wir bitten zur Veranstaltungsplanung vorab um Zusage der Teilnahme per eMail an info(at)skvmeridian.eu. |
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Jahreshauptversammlung 2023 (erstellt am 30/03/23) |
Herzliche
Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen
Mitgliederversammlung in 2023: Termin: 05.05.2023 Beginn: 18.00 Uhr Ort: Wandelgang der Elbeschwimmhalle, Virchowstraße 9, 39104 Magdeburg Tagesordnung - Begrüßung der Anwesenden - Bekanntgabe der Tagesordnung - Wahl des Versammlungsleiter - Wahl des Protokollführer - Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2022 - Finanzbericht, Geschäftsjahr 2022 - Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung - Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen 2024 Wir bitten zur Veranstaltungsplanung vorab um Zusage der Teilnahme per eMail an info(at)skvmeridian.eu. |
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Jahreshauptversammlung 2022 (erstellt am 29/05/22) |
Herzliche
Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen
Mitgliederversammlung in 2022: Termin: 18.07.2022 Beginn: 18.00 Uhr Ort: Wandelgang der Elbeschwimmhalle, Virchowstraße 9, 39104 Magdeburg Tagesordnung - Begrüßung der Anwesenden - Bekanntgabe der Tagesordnung - Wahl des Versammlungsleiter - Wahl des Protokollführer - Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2021 - Finanzbericht, Geschäftsjahr 2021 - Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung - Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen 2023 Wir bitten zur Veranstaltungsplanung vorab um Zusage der Teilnahme per eMail an info(at)skvmeridian.eu. |
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Jahreshauptversammlung 2021 (erstellt am 13/05/21) |
Herzliche
Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen
Mitgliederversammlung in 2021: Termin: 15.07.2021 Beginn: 19.00 Uhr Ort: Gustav-Ricker-Str. 20, 39120 Magdeburg Tagesordnung - Begrüßung der Anwesenden - Bekanntgabe der Tagesordnung - Wahl des Versammlungsleiter - Wahl des Protokollführer - Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2020 - Finanzbericht, Geschäftsjahr 2020 - Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung - Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen 2022 Wir bitten zur Veranstaltungsplanung vorab um Zusage der Teilnahme per eMail an info(at)skvmeridian.eu. |
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Jahreshauptversammlung 2020 (erstellt am 28/05/20) |
Herzliche
Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen
Mitgliederversammlung in 2020: Termin: 03.07.2020 Beginn: 19.00 Uhr Ort: Wandelgang der Elbeschwimmhalle, Virchowstraße 9, 39104 Magdeburg Tagesordnung - Begrüßung der Anwesenden - Bekanntgabe der Tagesordnung - Wahl des Versammlungsleiter - Wahl des Protokollführer - Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2019 - Finanzbericht, Geschäftsjahr 2019 - Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung - Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen 2021 Wir bitten zur Veranstaltungsplanung vorab um Zusage der Teilnahme per eMail an info(at)skvmeridian.eu. |
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Jahreshauptversammlung 2019 (erstellt am 28/10/19) |
Herzliche
Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen
Mitgliederversammlung in 2019: Termin: 29.11.2019 Beginn: 19.00 Uhr Ort: Wandelgang der Elbeschwimmhalle, Virchowstraße 9, 39104 Magdeburg Tagesordnung - Begrüßung der Anwesenden - Bekanntgabe der Tagesordnung - Wahl des Versammlungsleiter - Wahl des Protokollführer - Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2018 - Finanzbericht, Geschäftsjahr 2018 - Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung - Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen 2020 Wir bitten zur Veranstaltungsplanung vorab um Zusage der Teilnahme per eMail an info(at)skvmeridian.eu. |
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Jahreshauptversammlung 2018 (erstellt am 12/10/18) |
Herzliche
Einladung aller Mitglieder zur ordentlichen
Mitgliederversammlung in 2018: Termin: 21.11.2018 Beginn: 19.00 Uhr Ort: Wandelgang der Elbeschwimmhalle, Virchowstraße 9, 39104 Magdeburg Tagesordnung - Begrüßung der Anwesenden - Bekanntgabe der Tagesordnung - Wahl des Versammlungsleiter - Wahl des Protokollführer - Geschäfts-/Rechenschaftsbericht, Geschäftsjahr 2017 - Finanzbericht, Geschäftsjahr 2017 - Diskussion zu den Finanzberichten und Entlastung - Änderung und Beschluss der Beitragsordnungen 2019 - Satzungsänderungen Originalfassung: §4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft 1)
Über den Beginn einer Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
3) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vorstand oder der Abteilungsleitung des Fachbereiches. Er
ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen
jeweils zum 30.6. und 31.12. des laufenden Geschäftsjahres
zulässig. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf
das oder einen Teil des Vereinsvermögens. Gründe für einen Ausschluss sind insbesondere:
Neufassung: §4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft 1)
Über den Beginn einer Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
3) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vorstand oder der Abteilungsleitung des Fachbereiches. Er
ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen
jeweils zum 30.6. und 31.12. des laufenden Geschäftsjahres
zulässig. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf
das oder einen Teil des Vereinsvermögens. Gründe für einen Ausschluss sind insbesondere:
Originalfassung: §8 Vorstand Der
Vorstand besteht aus:
2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung, nimmt Abschluss und Kündigung von Verträgen vor und fasst Beschlüsse über Aufnahme, Streichung und Ausschluß von Mitgliedern. Er ordnet und überwacht die Tätigkeit der Abteilungen; er ist berechtigt für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann Ordnungen erlassen und hat über seine Tätigkeit der Mitgliederversammlung zu berichten. Wer Tätigkeiten im Dienst des Vereins ausübt, kann hierfür durch entsprechende Vorstandsbeschlüsse eine angemessene Vergütung erhalten. 3) Vorstand gemäß §26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten. 4) Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur ordentliche Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, so kooptiert der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen. 5) Die Termine zur Vorstandssitzung werden am Jahresbeginn festgelegt. Vorstandssitzungen werden schriftlich, fernmündlich oder per Telefax einberufen werden. Einzuladen ist der gesamte Vorstand. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste und der zweite Vorsitzende anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der gesamte Vorstand. Die Vorstandssitzung leitet der erste Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der zweite Vorsitzende. Das Protokoll und deren Beschlüsse enthalten Datum und Uhrzeit, Beschlussinhalt, Abstimmungsergebnis und wird von allen Teilnehmern unterzeichnet. Der Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung erklären. 6) Der Vorstand ist berechtigt alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen zu treffen. Der Vorstand haftet seinen Mitgliedern gegenüber nicht für Schäden aus einer fahrlässig begangenen Pflichtverletzung. Neufassung: Der
Vorstand besteht aus:
2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung, nimmt Abschluss und Kündigung von Verträgen vor und fasst Beschlüsse über Aufnahme, Streichung und Ausschluß von Mitgliedern. Er ordnet und überwacht die Tätigkeit der Abteilungen; er ist berechtigt für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann Ordnungen erlassen und hat über seine Tätigkeit der Mitgliederversammlung zu berichten. Wer Tätigkeiten im Dienst des Vereins ausübt, kann hierfür durch entsprechende Vorstandsbeschlüsse eine angemessene Vergütung erhalten. 3) Vorstand gemäß §26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten. 4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur ordentliche Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, so kooptiert der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen. 5) Die Termine zur Vorstandssitzung werden am Jahresbeginn festgelegt. Vorstandssitzungen werden schriftlich, fernmündlich oder per Telefax einberufen werden. Einzuladen ist der gesamte Vorstand. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste und der zweite Vorsitzende anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der gesamte Vorstand. Die Vorstandssitzung leitet der erste Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der zweite Vorsitzende. Das Protokoll und deren Beschlüsse enthalten Datum und Uhrzeit, Beschlussinhalt, Abstimmungsergebnis und wird von allen Teilnehmern unterzeichnet. Der Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung erklären. 6) Der Vorstand ist berechtigt alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen zu treffen. Der Vorstand haftet seinen Mitgliedern gegenüber nicht für Schäden aus einer fahrlässig begangenen Pflichtverletzung. |
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