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Aktuelles zur
Vereinsmitgliedschaft |
Änderung von Mitgliedsbeiträgen
ab 1.1.2025 (erstellt am 28/06/24) |
Aufgrund
der Erhöhung der Verbandsbeiträge des Landessportbund S.-A.
sowie den stetig steigenden Nutzungsgebühren für Sport- und
Schwimmhallen, sind wir gezwungen die Mitgliedsbeiträge
erneut anzupassen. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.06.2024 gelten somit neue Beitragssätze in allen Bereichen des Vereins. Die aktuelle Übersicht der Beitragssätze ab 1.1.2025 findet ihr hier, in der Beitragsübersicht. Zudem informieren wir alle Mitglieder auch vor Ort persönlich mittels Infozettel über die Änderungen. |
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Änderung von Mitgliedsbeiträgen
ab 1.1.2022 (erstellt am 05/09/21) |
Mit
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.07.2021 gelten
neue Beitragssätze im Bereich Behinderten- und
Rehabilitationssport, sowie Schwimmen, Rettungsschwimmen und
Wasserball. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Corona - Massnahmen sind wir gezwungen, die Beiträge in den o.g. Bereichen folgendermaßen anzupassen: Ab 1.1.2022 zahlen Erwachsene im Bereich Behinderten- und Rehabilitationssport 10,00 EUR monatlichen Mitgliedsbeitrag, unabhängig von einer vorliegenden Verordnung. Zudem gilt für Kinder und Jugendliche im Bereich Behinderten- und Rehabilitationssport sowie Schwimmen, Rettungsschwimmen und Wasserball ein Grundbeitrag von 7,50 EUR im Monat bei Teilnahme an einer Trainingseinheit je Woche. Für den Besuch jeder weiteren Trainingseinheit fällt ein Zusatzbeitrag von +2,50 EUR je Trainingseinheit an. |
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Neue
Kündigungsfristen für Mitgliedschaften und geänderte
Zahlungstermine (erstellt am 6/6/17) |
Aufgrund der Gebührenerhebung für unser
Vereinskonto seitens der Volksbank Magdeburg ab 1.9.2017
sind wir gezwungen, Änderungen im Hinblick auf die Kündigung
der Mitgliedschaften sowie der Zahlungstermine für
Mitgliedsbeiträge vorzunehmen. Diese Änderungen wurden in
der Mitgliederversammlung am 9.5.2017 beschlossen. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9.5.2017 gelten somit neue Kündigungsfristen und die Satzung wurde im §4, Absatz 3 entsprechend geändert: §4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft 3) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder der Abteilungsleitung des Fachbereiches. Er ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen jeweils zum 30.6. und 31.12. des laufenden Geschäftsjahres zulässig. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das oder einen Teil des Vereinsvermögens. Des weiteren gelten für die Beitragszahlung in allen Bereichen folgende Zahlungstermine, wobei der Mitgliedsbeitrag jeweils für 1/2 Jahr im Voraus zu entrichten ist. Andernfalls werden uns bei der Buchung der Mitgliedsbeiträge seitens der Volksbank Magdeburg erhebliche Mehrkosten entstehen, die im Bereich von mehreren Hundert Euro pro Geschäftsjahr liegen. Der Zahlungstermin für das erste Halbjahr des lfd. Jahres ist die Überweisung oder Abbuchung des Beitrags bis spätestens 31.1., bei Lastschrifteinzügen erfolgt die Buchung gewöhnlich am 15.1. Der Zahlungstermin für das zweite Halbjahr des lfd. Jahres ist die Überweisung oder Abbuchung des Beitrags bis spätestens 31.7., bei Lastschrifteinzügen erfolgt die Buchung gewöhnlich am 15.7. |
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Änderung von Mitgliedsbeiträgen
ab 1.1.2016 (erstellt am 31/12/15) |
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom
20.11.2015 gelten neue Beitragssätze im Bereich Schwimmen,
Rettungsschwimmen sowie im Bereich Wasserball. Ab 1.1.2016 zahlen Kinder und Jugendliche in den vorher genannten Bereichen 7,50 EUR monatlichen Mitgliedsbeitrag, Erwachsene 10,00 EUR. Wir bitten Mitglieder, die den Beitrag per Dauerauftrag oder Überweisung selbst entrichten, die Beitragsänderungen entsprechend ab Jahresbeginn zu berücksichtigen. Bei Mitgliedern deren Beitrag per Lastschrift abgebucht wird, erfolgt die Anpassung des Buchungsbetrages automatisch. |
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Neue
Kündigungsfristen für Mitgliedschaften (erstellt am 30/7/10) |
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom
13.9.2009 gelten neue Kündigungsfristen und die Satzung
wurde im §4 entsprechend geändert: "§4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft 3) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder der Abteilungsleitung des Fachbereiches. Er ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das oder einen Teil des Vereinsvermögens.“ |
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